Gericht kippt Genehmigung

Flughafen Weeze droht das Aus

Der Flughafen Weeze am Niederrhein – wo unter anderem der Billigflieder Ryanair startet – könnte schon bald ohne Genehmigung dastehen, was die Schließung bedeuten würde. Ein Gericht kippte die Zulassung. Es gibt aber noch eine Chance, dass es weitergeht.

HB MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hob in einem am Dienstag in Münster veröffentlichten Urteil die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf auf, den früheren britischen Militärflugplatz Weeze-Laarbruch als zivilen Verkehrsflughafen nutzen zu dürfen. Zwei Gemeinden und 16 Privatpersonen hatten gegen die Genehmigung geklagt. Bis auf eine Ausnahme wurde nun allen Klagen stattgegeben.

Ein Sprecher der Bezirksregierung Düsseldorf sagte am Dienstag auf Anfrage: „Nach unserer Meinung ist die Genehmigung heute noch genau so richtig wie damals.“ Man wolle nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann weitere Schritte prüfen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Einem Gerichtssprecher zufolge besteht aber die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Genehmigung wäre erst hinfällig, wenn das Urteil rechtskräftig würde.

Das Flughafen-Areal war dem Gericht zufolge 2001 von einer niederländischen Investorengruppe übernommen worden und wird seit Mai 2003 von der Flughafen Niederrhein GmbH genutzt. Unter anderem fliegt die irische Billig-Fluggesellschaft Ryanair von Weeze aus nach Stockholm, Rom, Glasgow und zu anderen Zielen. Die Tui-Tochter Hapagfly bietet in ihrem Sommerflugplan Flüge von Weeze nach Palma de Mallorca und Antalya an.

Das Gericht erklärte zwar, einer Zulassung von zivilem Flugverkehr auf dem ehemaligen Militärflugplatz stünden keine unüberwindlichen Gründe entgegen. Angesichts der im Gebietsentwicklungsplan vorgesehenen Einbindung in ein „euregionales Zentrum für Luftverkehr, Gewerbe und Logistik“ sei ein dahingehender Plan durchaus gerechtfertigt.

Allerdings hätte die Bezirksregierung dem Gericht zufolge die betroffenen Interessen näher betrachten und gegeneinander abwägen müssen. Die Richter beanstandeten vor allem, dass die Unterschiede der Lärmbelastung durch den militärischen Flugbetrieb einerseits und den unterstellten künftigen zivilen Luftverkehr andererseits nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Zudem würde der Freiraum für eine „zukunftsträchtige Gesamtnutzung“ des Geländes derzeit kaum genutzt. Auch sei der Umweltverträglichkeit der Änderung des Flugplatzes nicht den europarechtlichen Richtlinien entsprechend nachgegangen worden.