Die Umweltverträglichkeitsstudie ist mangelhaft -
die Bevölkerung hat ein Recht auf Lärmschutz. Beides hat die
Bezirksregierung im Rahmen der luftrechtlichen Genehmigung nicht
ausreichend berücksichtigt. So die Verwaltungsrichter.Wobei das nicht
die entscheidenden Punkte des Urteils sind. Die Brisanz steckt in den
rund 20 Seiten, in denen sich die Richter zur Wirtschaftlichkeit des
Flughafens und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen
äußern. Es ist ein Rundumschlag. Einer, der Zündstoff in sich birgt. Die
Richter haben zwar einerseits die Argumente pro Flughafen akzeptiert,
sie allerdings im nächsten Satz minutiös auseinander dividiert.
Bemerkenswert! Der Airport Niederrhein könnte damit zum Präzedenzfall
für Regionalflughäfen werden. Zumal die Richter sich nicht gescheut
haben, die der Billigairline Ryanair zugestandenen Start-
und Landezeiten kritisch zu beleuchten. Für das Gericht sind Flüge am
frühen Morgen und späten Abend schlichtweg Attraktivitätssteigerung.Mit
Spannung darf die weitere Entwicklung abgewartet werden. Zumal nicht nur
der Anwalt der Kläger bezweifelt, dass die Bezirksregierung mit ihrer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg
haben wird.Konsequenz wäre die Einstellung des Flugverkehrs. Sollte eine
Interimslösung tatsächlich rechtswidrig sein, wäre das Aus des
Flughafens definitiv besiegelt. Dann wird Ryanair endgültig abheben. Und
sich das Zückerchen in Form von 150 000 Euro pro Jahr für einen Klick
zum Niederrhein-Tourismus
auf der Zunge zergehen lassen.
GABY BOCH
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