Beschwerde ist jetzt begründet

KREIS KLEVE. Die Anwälte der Bezirksregierung haben gestern auf den letzten Drücker die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Flughafen-Urteil des Münsteraner Oberverwaltungsgerichtes (OVG) auf den Weg geschickt. Das teilte Behördensprecher Bernd Hamacher auf NRZ-Anfrage mit.
Das OVG hat bekanntlich für das Urteil, mit dem es im Januar die flugrechtliche Genehmigung für den Weezer Flughafen kassiert hatte, keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatte die Bezirksregierung kurz danach Beschwerde eingelegt. Die Begründung für diese Beschwerde haben jetzt Fachanwälte aus Stuttgart und Bonn ausgetüftelt, die die Behörde eigens engagiert hat. Wie die Begründung aussieht, wollte Hamacher nicht sagen.
Lässt das OVG die Beschwerde nicht zu, muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über sie entscheiden. Das kann Monate dauern. (jes)