Fluggegner-Zwist geht weiter

Der Streit in der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm geht in die nächste Runde. Ahmet Siegel wirft dem Vorstand vor, das Geld des Vereins in die eigene Tasche zu wirtschaften.
VON CHRISTIAN HERRENDORF

Weeze Offiziell treffen die zerstrittenen Gegner des Flughafens Weeze erst am 1. April vor dem Amtsgericht Geldern wieder aufeinander, die nächste Runde ihres Streits aber fechten sie schon jetzt aus. Ahmet Siegel, der am 1. April gerichtlich prüfen lässt, ob die Vorstandwahlen der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm richtig abgelaufen ist, wirft der Vorsitzenden Heike van Straelen und ihrem Mann vor, Gelder des Vereins in die eigene Tasche zu wirtschaften.

„In den vier Verfahren der Aktionsgemeinschaft gegen ihren früheren Anwalt Johannes Bohl hat Herr van Straelen als Anwalt eine aussichtslose Gegenforderung gestellt. Dadurch hat sich der Streitwert des Prozesses verdoppelt und somit auch das Honorar des Anwalts van Straelen“, erklärte Siegel auf Anfrage der Rheinischen Post. „Durch die Verfahren gegen Herrn Bohl entstehen rund 2000 Euro Anwaltskosten plus Gerichtskosten.“

Anfang des Jahres hatte die Aktionsgemeinschaft ihre Mitglieder um einen freiwilligen zweiten Beitrag gebeten. „Die Mitglieder gingen davon aus, dass mit dem Geld die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig finanziert wird. Tatsächlich aber werden diverse andere Prozesse geführt“, sagt Siegel. Der frühere Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft hat neun Verfahren gezählt, die nach seiner Meinung nichts dem Zweck des Vereins zu tun haben: „Vier Verfahren gegen Herrn Bohl, mindestens drei gegen Mitglieder der Aktionsgemeinschaft und zwei wegen der Anfechtungen der Wahlen“, erläutert Siegel, der davon ausgeht, dass in allen Fällen Rüdiger van Straelen das Mandat übernimmt und die Honorare kassiert.

Davon will das Ehepaar van Straelen nichts wissen. „Rechtsanwalt van Straelen erhält seitens der Aktionsgemeinschaft für die vorgenannten Prozesse kein Honorar“, schreibt Heike van Straelen in einer Stellungnahme. Die Gegenforderung habe der Jurist gestellt, um an Gelder der Aktionsgemeinschaft zu kommen, die Bohl festhalte. „Im Rahmen einer Hilfsaufrechnung hat die Aktionsgemeinschaft versucht, einen Teil der Gelder zurückzubekommen. Dies hat zwangsläufig zu einer Erhöhung des Streitwerts geführt.“

Sollte das Amtsgericht Geldern Siegel Recht geben und die Vorstandswahl 2007 für ungültig erklären, will Siegel weitere Schritte gegen die jetzige Vorsitzende und ihren Mann einleiten. „Sollte ich Teil eines Notvorstandes werden, werde ich Schadenersatz von den van Straelens fordern, um der Aktionsgemeinschaft ihr Geld wiederzuholen. Schließlich ist der Verein kein Selbstbedienungsladen für Juristen.“