Front gegen Flughafen bröckelt

Kleve/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht schiebt eine Entscheidung über den Flugbetrieb am Flughafen Niederrhein auf. Einige der Kläger gegen Fluglärm streben einen außergerichtlichen Vergleich an.

Die Front der Fluglärm-Gegner des Flughafen Niederrhein scheint zu bröckeln. Ein ursprünglich für den 3. Juli angesetzter Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde jetzt auf Bitte einer der Kläger-Anwälte vom Gericht aufgehoben. Nach NRZ-Informationen wird hinter den Kulissen um einen außergerichtlichen Vergleich verhandelt. Das Oberverwaltungsgericht für NRW hatte dem Flughafen vor zwei Jahren die luftrechtliche Genehmigung entzogen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ aber die Revision zu. Ob es dort noch zum Verfahren kommt, hängt davon ab, ob es einen Vergleich geben wird.

Der Grundstein zu einer außergerichtlichen Einigung wurde vom Duisburger Rechtsanwalt Uwe Ring gelegt. In seiner Begründung an das Bundesverwaltungsgericht schrieb Ring, zwischen den Beteiligten würden sich Vergleichgespräche anbahnen, die noch bis Ende des Jahres zu einer außergerichtlichen Beilegung führen könnten. Inhalt: Modifizierung und Einschränkungen des Flugbetriebes. Ziel sei ein verbesserter Lärmsschutz zugunsten der Kläger „und der den Flughafen umgebenden Wohngebiete”. Weil letztere die niederländische Gemeinde Bergen und den Kreis Kleve tangieren, sollten diese einbezogen werden. Wobei der Anwalt darauf verweist, dass die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens zu berücksichtigen sind. Ein bemerkenswerter Hinweis.

Die von Ring vertretenen Ahmet und Sabine Siegel sehen in einem außergerichtlichen Vergleich die Chance, Einfluss auf die Gestaltung der luftrechtlichen Genehmigung nehmen zu können. Heike van Straelen von der Aktionsgemeinschaft gegen Lärm und Luftverschmutzung lehnt im Namen der von der AG vertretenen Kläger einen Vergleich kategorisch ab: „Das ist eine Totgeburt. Wir werden uns mit niemandem an einen Tisch setzen und verhandeln.”

Flughafenchef Ludger van Bebber signalisierte den Klägern erneut Gesprächsbereitschaft: „In punkto Lärmschutz gibt es vieles, was wir diskutieren können.”

Unterdessen kündigte der Flughafen an, ab November vier weitere Flugziele anzubieten: Hurghada, Sharm el Sheik, Gran Canaria und Lanzarote. Derzeit werden 23 Business- und Urlaubsziele in Europa von Weeze aus angeflogen. (NRZ) .

N R Z