Einiges erreicht
18.10.2008 / Lokalausgabe

ZUR SACHE

Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand. Diese Erfahrung machten Kläger und Beklagte jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Fokus standen die Flugzeiten. Dass ein Regionalflughafen wie Weeze zwei Stunden mehr Spielraum hat als internationale Flughäfen wie Düsseldorf, war für die fünf Leipziger Richter nicht nachvollziehbar.

Die Kommentare und Randbemerkungen des Vorsitzenden Richters stimmten Kläger wie Heike van Straelen von der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung von Stunde zu Stunde optimistischer. Sie bauten darauf, dass sie sich mit ihrer Abweisung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts durchsetzen. Es kam anders.

Als die obersten Richter ihre Entscheidung um 17.40 Uhr am Donnerstag verkündeten, war der Gerichtssaal fast leer. Vertreter des Flughafens, der Bezirksregierung, der Flughafengegner und Bürgermeister Klaverdijk aus Bergen waren auf dem Weg zum Leipziger Flughafen, weil sie sonst ihre Flüge verpasst hätten.

Die obersten Richter verkündeten das, was durch den Verlauf der Verhandlung kaum jemand so erwartet hätte: Sie verwiesen die Verhandlung zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflughafens geht damit in die nächste Runde.

Unter dem Strich können alle zufrieden sein. Denn selbst die Kläger werden realistisch nie davon ausgegangen sein, dass das Urteil des Oberverwaltungsgericht greift und der Flughafen still gelegt wird. Mit einer Begrenzung der Flugzeiten haben sie einiges erreicht. Zwei Stunden weniger Flüge in den Abend- und Morgenstunden können als Teilerfolg gewertet werden.

Gefordert ist jetzt die Bezirksregierung. Sie hat die Umweltverträglichkeitsprüfung in weiser Voraussicht vor einigen Wochen auf den Weg gebracht. Bis zu einer erneuten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wird sie abgeschlossen sein. Und die Tatsache, dass die Bezirksregierung schon jetzt eine Einschränkung der Flugzeiten ankündigt, lässt darauf schließen, dass die neue Betriebsgenehmigung alle bisher bemängelten Fehler ausräumt.

GABY BOCH