Vogelschlag eine Gefahr für Weeze Kollision mit Möwenschwärmen
28.01.2009 / Lokalausgabe

LESER SAGEN IHRE MEINUNG

Hildegard Niglaer aus Rees schreibt zum Thema Vogelschlag an Flughäfen:

„Flugzeugunglück New York, Hudson River; Vogelschlag droht in Deutschland oder der Niederrhein ist der Flughafen für die Gänse, oder Sie sind wieder da. Bis zu 200 000 Gänse schlagen jedes Jahr ihr Winterquartier in unserer Region auf. Diese Medienberichte nehme ich als Anlass, folgendes zu bemerken: Die EU sagt, dass die derzeitigen Vogelschutzgebiete in unserem Bereich nicht ausreichend sind. Nass-Auskiesungen sind da, werden auch weiter ausgeführt, bilden Biotope und längst nicht alle, um den Flughafen gelegene, haben steile Abböschungen. All dies ist schön für die einheimischen und überwinternden Vögel, aber ich habe bereits in einem Leserbrief vom 12. Januar 2006 unter anderem auf die Gefahr für startende und landende Flugzeuge des Flughafens Weeze hingewiesen. Ob es gut ist, einen Flughafen an einer so exponierten Stelle zu haben, möchte ich nicht beantworten. Am 07.02.06 kam es am Flughafen Weeze auch schon zu einem Zwischenfall. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass Maschinen auch mit nur einem Triebwerk wieder landen können, dies will ich nicht in Abrede stellen, aber ich könnte mir vorstellen, dass es niemand, weder am Boden noch in der Luft darauf ankommen lassen möchte, dass es durch Vogelschlag zu einem Unglück kommt. An finanziellen Mitteln darf Sicherheit schon gar nicht scheitern."

Auch A. Maeder aus Winnekendonk schreibt der NRZ zum Thema Vogelschlag:
„Sehr schön hat die NRZ am 17. Januar im Bild Wildgänse zusammen mit einem Flugzeug auf Laarbruch gezeigt. Wenn auch Herr van Bebber verständlicherweise die Vogelschlaggefahr herunterspielt, gebannt ist sie keineswegs, weil zahllose umliegende Baggerseen Gänse- und Möwenschwärme geradezu magisch anziehen. Der Brunnen wird sprichwörtlich ja erst abgedeckt, wenn das Kind hineingefallen ist. Hier kann das eher geschehen, in dem die flugrechtliche Genehmigung zumindest für den Reiseverkehr rechtskräftig entzogen bleibt."