Zivilklage erfolgreich

 07.03.2009 / Lokalausgabe, NRW Gaby Boch
Kreis Kleve. Der Flughafen Niederrhein in Weeze muss Lärmgrenzen einhalten. Das entschied gestern die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve.
Mit dem Urteil wird dem Airport verboten, vor allem bei Starts und Landungen bestimmte Lärmgrenzwerte über dem Grundstück der Klägerin, das 3,5 Kilometer vom Flughafen entfernt liegt, zu überschreiten.
In der Praxis bedeutet das, dass die Flugrouten geändert werden müssten. Der Flughafen werde Berufung einlegen, sagte dessen Geschäftsführer Ludger van Bebber der NRZ. Überrascht hat ihn des Urteil nicht: „Ich habe das so erwartet. Leider." Nach wie vor baut er auf eine Einigung mit der Klägerin: „Wir sind weiter in Gesprächen". Auf die Frage, ob es dabei um Geld – sprich einen finanziellen Ausgleich für die Gegenpartei – gehe, betonte van Bebber: „Wenn es so einfach wäre, wäre es längst passiert."
Ähnlich äußerte sich Johannes Bohl, Anwalt der Klägerin: „Die Schwierigkeiten liegen nicht im Geld, sondern schlicht und einfach in Flugbetriebsfragen". Seine Mandantin sei weiterhin gesprächsbereit: „Beide Parteien sind sehr dicht beieinander." Formal juristisch gilt das Verbot auf Überschreitung der Lärmgrenzwerte übrigens ab sofort. Um das durchzusetzen, hat die Zivilkammer, bis das Urteil rechtskräftig wird, eine Hürde eingebaut. Sprich: Die Klägerin müsste eine Sicherheitsleistung von einer Million Euro erbringen. Ob sie dazu bereit ist, ließ Anwalt Bohl offen. „Dann würde Spekulationen Tür und Tor geöffnet".
Und die Türen zu Verhandlungen mit dem Flughafen wollen er und seine Mandantin offenbar nicht zuschlagen. (NRZ) Immer wieder ein Fall für Juristen: der Airport Niederrhein in Weeze. (Foto: Thorsten Lindekamp)  

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