Gericht: Nachteile für Airport sind hausgemacht

VON CORINNA KUHS

kreiskleve Die Münsteraner Richter begründen ihre Entscheidung, die Betriebszeiten des Airports zu kürzen, mit schweren Versäumnissen von Bezirksregierung und Airport. Tenor: Beide sind selbst schuld und hätten das Ganze verhindern können. Die Richter glauben, dass Bezirksregierung und Airport die Flugzeiten in der ersten Genehmigung bis Mitternacht vor allem deshalb ausgedehnt haben, um „günstige Bedingungen“ für Fluggesellschaften zu schaffen und den Airport rentabel zu machen.

Aber: „Dass jede Betriebsstunde, die die Bereithaltungskosten übersteigende Einnahmen bietet, für die Beigeladene von Vorteil ist, ist eine wirtschaftliche Selbstverständlichkeit, die als solche nicht geeignet ist, eine Abweichung vom Grundsatz möglichster Schonung der Nachtzeit zu rechtfertigen.“ Kurz: Der Lärmschutz der Kläger wiegt mehr als das Interesse des Flughafens an Wirtschaftlichkeit.

Umlaufzeiten gewährleistet

Dass eine Kürzung der Betriebszeiten bedeuten könnte, Fluggesellschaften würden dem Airport Weeze den Rücken kehren, sei kein Argument. Eine „drohende Abwanderung dieser Unternehmen“ setze zudem voraus, „dass Vorteile geschäftlicher Möglichkeiten auch anderweitig gesehen werden“. Außerdem sei auch bei den neuen Betriebszeiten (Ryanair und Hamburg International dürfen bis 23 Uhr landen) gewährleistet, dass alle am Tag in Weeze gestarteten Maschinen abends wieder ihre Heimatbasis erreichen.

Ein Dorn im Auge scheint den Richtern zu sein, dass am Airport Weeze der größte Kunde ein Billigflieger ist. Die hohen Wachstumsraten am Airport seien nämlich nicht auf die ausgedehnten Flugzeiten zurückzuführen und damit auch nicht als wichtig anzusehen. Das Bedürfnis nach langen Betriebszeiten werde „wohl eindeutig durch die Preisgestaltung der Flugunternehmen überlagert, die ihrerseits durch hohe Umlaufzahlen unter Inanspruchnahme der Nachtzeit mitbedingt ist.“

Airport und Bezirksregierung hätten die Betriebszeiten quasi den Wünschen der Fluggesellschaften angepasst. Dies sei ein Weg, „der so für praktisch jeden Flughafen in Zusammenwirken mit einem Flugunternehmen eine Selbstbedienung im Zugriff auf die Nachtrandstunden erlaubt“. Dies hätte die Bezirksregierung schon nach dem ersten Urteil im Januar 2006 einschränken können. Stattdessen habe sie „dem tatsächlichen Verkehrsgeschehen am Flughafen der Beigeladenen freien Lauf gelassen“.

Zwar wolle man Flughafen und Bezirksregierung nicht unterstellen, die Flugzeiten trotz Kritik absichtlich nicht geändert zu haben, um mehr Flugbetrieb zu aquirieren und dadurch möglicherweise einen Argumentationsvorteil in einem späteren Verfahren zu haben. Eine „verlässliche Basis für eine Vertrauensentwicklung“ sei aber nicht gegeben.

Schwer wiegt der letzte Satz der Begründung: Bezirksregierung und Airport hätten lange genug Zeit gehabt, die Flugzeiten umzustellen. Also „haben sie sich die Nachteile als Preis für den gesuchten Vorteil selbst zuzuschreiben“.

RP-Online