Pressemitteilung 001 2006 vom: 03.01.2006

Der Betrieb des Flughafens Niederrhein geht weiter

Solange das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom heutigen Tage, durch dass die Konversionsgenehmigung für den Flughafen Niederrhein aufgehoben wurde, nicht rechtskräftig ist, geht der Betrieb des Flughafens Niederrhein normal weiter.

Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe wird die Bezirksregierung Düsseldorf zunächst die Urteilsgründe analysieren und prüfen, ob eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt wird mit dem Ziel, per Revision durch das Bundesverwaltungsgericht eine positive Entscheidung für den Flughafen Niederrhein herbeizuführen.