ZUR SACHE Im Urteil liegt Zündstoff
 
 

Die Umweltverträglichkeitsstudie ist mangelhaft - die Bevölkerung hat ein Recht auf Lärmschutz. Beides hat die Bezirksregierung im Rahmen der luftrechtlichen Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt. So die Verwaltungsrichter.Wobei das nicht die entscheidenden Punkte des Urteils sind. Die Brisanz steckt in den rund 20 Seiten, in denen sich die Richter zur Wirtschaftlichkeit des Flughafens und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen äußern. Es ist ein Rundumschlag. Einer, der Zündstoff in sich birgt. Die Richter haben zwar einerseits die Argumente pro Flughafen akzeptiert, sie allerdings im nächsten Satz minutiös auseinander dividiert. Bemerkenswert! Der Airport Niederrhein könnte damit zum Präzedenzfall für Regionalflughäfen werden. Zumal die Richter sich nicht gescheut haben, die der Billigairline Ryanair zugestandenen Start- und Landezeiten kritisch zu beleuchten. Für das Gericht sind Flüge am frühen Morgen und späten Abend schlichtweg Attraktivitätssteigerung.Mit Spannung darf die weitere Entwicklung abgewartet werden. Zumal nicht nur der Anwalt der Kläger bezweifelt, dass die Bezirksregierung mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg haben wird.Konsequenz wäre die Einstellung des Flugverkehrs. Sollte eine Interimslösung tatsächlich rechtswidrig sein, wäre das Aus des Flughafens definitiv besiegelt. Dann wird Ryanair endgültig abheben. Und sich das Zückerchen in Form von 150 000 Euro pro Jahr für einen Klick zum Niederrhein-Tourismus auf der Zunge zergehen lassen.

GABY BOCH