Wer im Glashaus sitzt...

FLUGHAFEN. Der Flughafen Kiel muss Preisnachlässe für Ryanair offen legen. Das hat das Kieler Landgericht gefordert. Flughafen Niederrhein-Geschäftsführer Ludger van Bebber hätte damit keine Probleme.

KREIS KLEVE. Subvention mag Geschäftsführer Ludger van Bebber das nicht nennen, was der irischen Billigairline Ryanair am Flughafen Niederrhein an Sonderkonditionen eingeräumt werde. Schließlich zahle der Airport kein Geld an die Fluggesellschaft. In puncto Flughafengebühr sei mit Ryanair eine "Individual-Regelung" getroffen worden, räumt van Bebber mit Blick auf die Entgeltverordnung ein. Das sei allerdings branchenüblich. Dem soll auf Betreiben der Fluggesellschaft Air Berlin ein Riegel vorgeschoben werden. Das Landgericht Kiel hat jetzt den Regionalflughafen Kiel aufgefordert, alle Preisnachlässe, die Ryanair gewährt wurden, offen zu legen. Weil mit Ryanair individuelle Regelungen mit erheblichen Preisnachlässen getroffen worden seien, sei die Kieler Entgeltverordnung unzulässig, heißt es in der Urteilsbegründung. "Ich frage mich, ob diejenigen, die da mit Steinen werfen, nicht selbst im Glashaus sitzen", so Ludger van Bebber. "Ich würde es hochgradig begrüßen, wenn alle Flughäfen ihre Individual-Regelungen offen legen müssen. Dann lege ich unsere auch auf den Tisch." In einem solchen Fall wird er wohl die Marketing-Zuschüsse auflisten müssen, die mit Ryanair damals bei Vertragsabschluss vereinbart wurden. Ludger van Bebber wähnt sich in puncto Individual-Vertrag in guter Gesellschaft. Der Münchener Flughafen kassiere beispielsweise das Doppelte der Kölner Gebühren. Ein Blick auf die Ryanair-Internetseite zeigt, dass 14,43 Euro Steuern und Gebühren von Weeze Richtung London-Stanstet anfallen, retour sind es 23,74 Euro. Sechs Euro gehen in Weeze an den Flughafen, in London sind es 10,98 Euro. Ansonsten sei es in puncto neuer Airlines oder Ansiedlungen ruhig auf dem Airport, betont van Bebber: "Das leidvolle Gerichtsurteil hat schon zerstörerische Kraft", sagt er mit Blick auf das Oberverwaltungsgericht, das den zivilen Flugverkehr untersagt hat.

GABY BOCH