Hoffnung für den Flughafen in Weeze

WEEZE/LEIPZIG. Wie heute bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster (OVG) zum Flughafen in Weeze zugelassen. Das OVG hatte dem
Flughafen im Januar vergangenen Jahres die Betriebsgenehmigung entzogen
und in dem Urteil eine Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen
hatte die Bezirksregierung Düsseldorf in Leipzig eine
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Mit Erfolg, wie sich jetzt gezeigt
hat. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Revision wegen
"grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen, heißt es in einer
Pressemitteilung des Gerichts. Ähnliche Revisionsverfahren dauern laut
einer Gerichtssprecherin durchschnittlich ein Jahr. Solange kann auf
jeden Fall weiter ab Weeze geflogen werden.

JAN JESSEN

01.02.2007 NRZ