Sicher für ein Jahr

AIRPORT WEEZE. Revision ist zugelassen. Bis zum endgültigen Urteil darf geflogen werden.

AM NIEDERRHEIN. Das erleichterte Aufatmen war gestern im Kreis Kleve deutlich zu hören: Nach fast 13 Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Revision gegen das spektakuläre Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster "wegen grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Letzteres hatte am 3. Januar 2006 die zivile Nutzung des ehemaligen britischen Militärflughafens Weeze-Laarbruch aufgehoben. Mit der Konsequenz, dass sämtliche Verhandlungen mit weiteren Airlines - derzeit fliegt nur Ryan Air ab Weeze - stagnierten.

Mit der Zulassung der Revision habe das Bundesverwaltungsgericht den Weg frei gemacht, das einschneidende Urteil des OVG Münster in einem ausführlichen Verfahren rechtlich zu überprüfen, betonte Regierungspräsident Büssow, dessen Behörde die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatte. "Der Flugbetrieb kann deshalb weitergehen, die Betreiber haben ein Stück mehr Rechtssicherheit gewonnen. Damit wird der Flughafen Niederrhein und das angebundene Gewerbegebiet für Investoren zunehmend attraktiver." Flughafengeschäftsführer Ludger van Bebber registrierte die Nachricht aus Leipzig mit Freude: "Wir begrüßen das außerordentlich und denken, dass wir mit dieser Entscheidung den Flughafen zügig weiter entwickeln können." Landrat Wolfgang Spreen, Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen GmbH, wertet das nun anrollende Revisionsverfahren als Zwischenerfolg. Mittelfristig biete das eine gute Grundlage für die Entwicklung des Flughafens.

Bis die Leipziger Richter ein Urteil fällen, wird noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen. Laut einer Sprecherin des Gerichts dauern derartige Verfahren durchschnittlich ein Jahr. Den Flug in den Sommerurlaub kann man also getrost ab Weeze buchen - wenn sich denn unter den wenigen Destinationen ein ansprechendes Ziel findet.

01.02.2007 GABY BOCH JAN JESSEN