Flughafen-Urteil: Alle sehen sich als Sieger

VON CHRISTIAN HERRENDORF

Weeze Wer glaubt, nach einem Urteil der höchsten deutschen Instanz wüssten die Betroffenen nun, was gilt, der hat noch nicht mit Flughafenbetreibern und -gegnern gesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag entschieden, dass die Betriebsgenehmigung des „Allgäu Airport“ in Memmingen rechtmäßig sei. Bei der Umwandlung eines Militärflughafens in einen zivilen bedürfe es keiner neuen Prüfung der Umweltverträglichkeit, hatte das Gericht erklärt.

Dieses „gute Signal für den Luftverkehr“ (so Weezes Flughafenchef Ludger van Bebber) deuten die Vertreter der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm in Kevelaer anders. „In Bayern hatte des Oberverwaltungsgericht den Bedarf an einem Flughafen bejaht, und das Bundesverwaltungsgericht hat nun geprüft, ob bei dieser Entscheidung das Recht richtig angewendet hat“, sagte die Vorsitzende Heike van Straelen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster habe einen solchen Bedarf in Weeze nicht festgestellt, so dass diese Entscheidung bestehen bliebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht erneut keine Fehler in der Rechtsanwendung feststellt.

Dieser Interpretation widerspricht van Bebber in zwei Punkten: Das OVG habe die Frage des Bedarfs offen gelassen und der Airport habe selbst unter den schwierigen Bedingungen des Münsteraner Urteils in der Praxis deutliche Fortschritten gemacht. „Niemand kann daran zweifeln, wie wir diesen Platz entwickeln können“, sagte der Flughafenchef.

Unterschiedlicher Auffassung sind die Gegner (zum Teil auch unter einander) und die Betreiber in der Frage der Prüfung der Umweltverträglichkeit. Leipzig hatte keine neue Prüfung im Allgäu gefordert. In Weeze und Kevelaer gibt es darauf mindestens vier Reaktionen: eine Betriebsgenehmigung habe man in Weeze verwirkt, weil der Flughafen nach der militärischen Nutzung sieben Jahre brach lag (Heike van Straelen). Die Betriebsgenehmigung müsse so oder so neu erteilt (Helmut Bolten, Geschäftsführer der Aktionsgemeinsschaft). Es habe nie eine Betriebsgenehmigung gegeben (Ahmet Siegel, früheres Mitglied der Aktionsgemeinschaft). „Eine gute Entscheidung“ (van Bebber).

Siegel, auch Mann einer Klägerin, bot immerhin an, sich mit den Betreibern an einen Tisch zu setzen. „Wer nicht bereit ist zu sprechen, der verliert auf jeden Fall.“