Leserbrief - Unverständlich

Klage gegen den Airport

Mit Staunen und Unverständnis habe ich auf die Einschätzung des Gerichtes reagiert. Wörtlich heißt es unter anderem: Der Airport Weeze könnte durch ein Verfahren vor dem Landgericht Kleve neue juristische Probleme bekommen.

Da hat die Frau, die angeblich nur 3,5 Kilometer vom Flughafen Weeze entfernt wohnt, im Jahre 2007 gegen die Fluglärmbelästigung geklagt. Das mündliche Verfahren wurde am 21. Januar 2009 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve weitergeführt. Dabei halten die Richter den Unterlassungsantrag der Klägerin für begründet. Das Gericht stützt sich angeblich auf frühere Lärmimissionsmessung.

Bevor das Landgericht Kleve zu einer Urteilsfindung kommt, sollten die Richter sich am Wohnort der Klägerin ein eigenes Bild bezüglich ihrer Behauptungen machen. Das zu erwartende Urteil der Richter kann nur zu einer Abweisung der Klage der Frau X führen.

Josef Schwartges Weeze

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