Zivilklage erfolgreich 07.03.2009 / Lokalausgabe, NRW Gaby
Boch
Kreis Kleve. Der Flughafen Niederrhein in Weeze muss Lärmgrenzen einhalten.
Das entschied gestern die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve.
Mit dem Urteil wird dem Airport verboten, vor allem bei Starts und Landungen
bestimmte Lärmgrenzwerte über dem Grundstück der Klägerin, das 3,5 Kilometer
vom Flughafen entfernt liegt, zu überschreiten.
In der Praxis bedeutet das, dass die Flugrouten geändert werden müssten. Der
Flughafen werde Berufung einlegen, sagte dessen Geschäftsführer Ludger van
Bebber der NRZ. Überrascht hat ihn des Urteil nicht: „Ich habe das so
erwartet. Leider." Nach wie vor baut er auf eine Einigung mit der Klägerin:
„Wir sind weiter in Gesprächen". Auf die Frage, ob es dabei um Geld – sprich
einen finanziellen Ausgleich für die Gegenpartei – gehe, betonte van Bebber:
„Wenn es so einfach wäre, wäre es längst passiert."
Ähnlich äußerte sich Johannes Bohl, Anwalt der Klägerin: „Die
Schwierigkeiten liegen nicht im Geld, sondern schlicht und einfach in
Flugbetriebsfragen". Seine Mandantin sei weiterhin gesprächsbereit: „Beide
Parteien sind sehr dicht beieinander." Formal juristisch gilt das Verbot auf
Überschreitung der Lärmgrenzwerte übrigens ab sofort. Um das durchzusetzen,
hat die Zivilkammer, bis das Urteil rechtskräftig wird, eine Hürde
eingebaut. Sprich: Die Klägerin müsste eine Sicherheitsleistung von einer
Million Euro erbringen. Ob sie dazu bereit ist, ließ Anwalt Bohl offen.
„Dann würde Spekulationen Tür und Tor geöffnet".
Und die Türen zu Verhandlungen mit dem Flughafen wollen er und seine
Mandantin offenbar nicht zuschlagen. (NRZ) Immer wieder ein Fall für
Juristen: der Airport Niederrhein in Weeze. (Foto: Thorsten Lindekamp)
NRZ
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